Die staatliche Jägerprüfung
wird vom Regierungspräsidium Kassel zweimal jährlich durchgeführt.
Der erste Prüfungsteil ist die schriftliche Jägerprüfung. Hier werden aus einem festgelegten Fragenkatalog aus den vier Sachgebieten Jagdwaffenkunde, Wildtier-kunde, Jagdrecht, Jagdbetrieb/-praxis, Jagdhundehaltung/-führung und Hege, Naturschutz, Land-/Waldbau 100 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Min-destens 75% müssen hierbei richtig be-antwortet werden.
Zudem kommen in jedem Sachgebiet Fragen hinzu, die frei zu formulierende Antworten bedürfen.
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wird die Einladung zur mündlichen Prüfung verschickt, die ca. 2-3 Wochen später stattfindet. Diese ist mit einer praktischen Prüfung, die in Form eines Pirschpfades durchgeführt wird, gekoppelt. Hier müssen die Prüflinge ihr Erlerntes anwenden, z.B. auch bei der Waffenhandhabung. Beide, Pirschpfad und mündliche Prüfungen zusammen, bilden den zweiten Prüfungsteil.
Der letzte Prüfungsteil ist – nach Bestehen der mündlichen Prüfung – die Schiess-prüfung, bestehend aus dem Büchsenschuss auf die Rehbockscheibe auf 100m, 3 Schuss sitzend aufgelegt, 3 Schuss stehend angestrichen (je 2 Treffer im zählbaren Bereich), 5 Schuss auf den laufenden Keiler auf 60m (3 Treffer im zählbaren Bereich), sowie 8 Schrotschuss auf den Kipphasen auf 30m (5 Treffer).
Ggf. wird der Teil 'Waffenhandhabung' der praktischen Prüfung an diesen Termin gekoppelt sein.