Die staatliche Jägerprüfung
wird vom Regierungspräsidium Kassel zweimal jährlich durchgeführt.
Der erste Prüfungsteil ist die schriftliche Jägerprüfung. Hier sind aus einem fest-gelegten Fragenkatalog aus 4 Sachgebieten je 25 Fragen zu beantworten:
Sachgebiet 1:
Wildbiologie, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Sachgebiet 2:
Jagdbetrieb
Sachgebiet 3:
Waffen
Sachgebiet 4:
Recht
Dabei sind 20 Fragen über Multiple-Choice (je 1 Punkt) und fünf Fragen (mit bis zu 3 Punkten) in Freitextaufgaben zu beant-worten.
Je Sachgebiet können somit bis zu 35 Punkte erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn je Sachgebiet mindestens 28 Punkte erreicht wurden.
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wird die Einladung zur mündlichen Prüfung verschickt, die ca. 2-3 Wochen später stattfindet. Diese ist mit einer praktischen Prüfung, die in Form eines Pirschpfades durchgeführt wird, gekoppelt. Hier müssen die Prüflinge ihr Erlerntes anwenden, z.B. auch bei der Waffenhandhabung.
Beide, Pirschpfad und mündliche Prüfungen zusammen, bilden den zweiten Prüfungsteil.
Der letzte Prüfungsteil ist die Schieß-prüfung, bestehend aus dem Büchsenschuss auf die Rehbockscheibe auf 100m, 3 Schuss sitzend aufgelegt, 3 Schuss stehend angestrichen (je 2 Treffer im zählbaren Bereich), 5 Schuss auf den laufenden Keiler auf 60m (3 Treffer im zählbaren Bereich), sowie 8 Doppel-Schrotschuss auf den Kipphasen auf 30m (5 Treffer).
Ggf. wird der Teil 'Waffenhandhabung' der praktischen Prüfung an diesen Termin gekoppelt sein.